Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.
(Aristoteles )
Firmengründung in der Schweiz
Ein Unternehmen in der Schweiz bietet deutschen Geschäftsführern die Aussicht auf einen attraktiven Markt. Neben betriebswirtschaftlichen Erwägungen sind bei der Ansiedlung von gewinnorientierten Unternehmungen in der Schweiz auch einige bürokratische Aspekte zu berücksichtigen, wie z.B. steuerrechtliche Faktoren und notwendige Versicherungen, die u.a. aufgrund lokaler Vorschriften über Beschäftigungspraktiken oder die Absicherung von Gesundheitsleistungen erforderlich sein können. Bevor Sie also eine endgültige Entscheidung darüber treffen, wo Sie sich mit Ihrem neuen Unternehmen dauerhaft niederlassen werden, sollten Sie all diese Fragen gründlich klären. Im folgenden wird genauer auf diese Fragen für Sie eingegangen und klargestellt, worauf genau zu achten ist und welche Bedingungen es gibt.
Firmensitzverlagerung
Für viele Firmen aller Branchen ist die Schweiz seit Jahren reizvoll. Unternehmen werden vor allem durch die Steuervorteile aus der ganzen Welt angelockt. Die Verlegung des Firmensitzes von Deutschland in die Schweiz muss gut überlegt und vor allem geplant werden. Trotz des Aufwandes, lohnt sich das Vorhaben aus verschiedenen Gründen.
Neben dem weltweit geschätzten Finanzumfeld, sprechen vor allem steuerlich attraktive Rahmenbedingungen und ein breit gefächertes Netzwerk bestehend aus anderen Unternehmen für die Schweiz. Nicht nur diese drei Argumente sprechen für die Sitzverlegung von Deutschland in die Schweiz. Vielmehr sollten sich Firmen Gedanken darüber machen, welche individuelle Gründe für die Verlegung sprechen.
Gerne unterstützen wir sie bei strategischen Fragestellungen und einer fundierten Entscheidungsfindung rund um das Thema Firmengründung und Firmensitzverlegung.
Auf was kommt es bei der Standortverlagerung an
zur Firmengründung
Informationen
Wer eine neue Firma als Beispielsweise AG oder GmbH in der Schweiz gründen möchte, ist bei uns in besten Händen. Egal ob es sich dabei um eine Neugründung oder eine weitere Niederlassung des bestehenden Unternehmens handelt, wir stehen Ihnen als Unternehmen jederzeit Beratend zur Seite.
Eine Neugründung einer Firma bzw. eines Unternehmens ist mit einigen rechtlichen Grundlagen verbunden. Hierbei entstehen in Deutschland bereits oftmals Fehler. Die Schweiz hat wiederum andere Anforderungen, welche bedacht werden sollten. Hierfür steht Ihnen unser Expertenteam stets mit Rat und Tat zur Seite. Sie kennen sich mit den Anforderungen des Schweizer Rechts aus. Damit vermeiden Sie unnötige Fehler und können sich als Firma auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren.
Welche Voraussetzungen sind wichtig?
Wenn Sie als Unternehmer ein Unternehmen in der Schweiz gründen möchten, ist die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis im Wesentlichen dadurch erfüllt, dass Sie Deutscher sind. Alle Bürger aus der Europäischen Union (EU) oder den EFTA-Ländern haben das Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt; die verschiedenen Kantone regeln ihre Anforderungen jedoch unterschiedlich, das gilt auch für das Einwanderungsrecht Ihres Landes, das sich von Bundesland zu Bundesland stark unterscheiden kann!
Kann man auch als Ausländer in der Schweiz alleine ein Unternehmen gründen?
In der Schweiz gibt es eine große Auswahl an Rechtsformen, die man gründen kann. Eine beliebte Form ist das Einzelunternehmen (EF), das man als unabhängiger Unternehmer oder Kleinunternehmer gründen kann, der in dieser Unternehmensstruktur nur begrenzt für seine Handlungen und seinen Erfolg haftet, im Gegensatz zu größeren Unternehmen, bei denen dieselben Risiken an andere weitergegeben werden, die sie effizienter verwalten; außerdem bietet es niedrigere Steuersätze als andere Unternehmen, je nachdem, wie viele Mitarbeiter Sie unter Ihrem brandneuen Unternehmensnamen beschäftigen! Die Aktiengesellschaft (AG) funktioniert ähnlich, bietet aber stattdessen Aktien, die nach der Marktentwicklung bewertet werden, und gibt den Anlegern Rechte bei Entscheidungen wie beispielsweise Abstimmungen.
Welche rolle spielt die Staatsangehörigkeit der Gründer?
Die Staatsangehörigkeit des Gründers spielt keine Rolle bei der Entscheidung, welche Art von Unternehmen er gründet oder auf welcher Ebene. Für Unternehmen, die von Personen aus Europa, den EFTA-Ländern und anderen „Drittländern“ (zu denen die meisten Länder außerhalb der Schweiz gehören) gegründet werden, gibt es jedoch zwei Unterscheidungen.
Personen, welche aus der EU stammen beziehungsweise aus einem EFTA-Land, werden von einer sogenannten Personenfreizügigkeit profitieren können. Anders aber, werden Personen aus Drittstaaten nur bedingt zugelassen.
Wie lange dauert die Gründung in der Schweiz?
In der Schweiz dauert es zwei bis sechs Wochen, ein Unternehmen zu gründen. Wenn Sie es jedoch eilig haben oder den Prozess schneller als in diesen Standardzeiträumen abschließen möchten, gibt es eine Option für diejenigen, die ihr Unternehmen schnell registrieren lassen müssen – die Express Company Formation
bei der Sie alle erforderlichen Unterlagen auf einmal ausfüllen und die endgültige Genehmigung innerhalb von fünf Tagen nach Einreichung des Antrags von einem der Stellen erhalten.
zur Firmensitzverlagerung
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Unser Spezialgebiet stellt die Firmensitzverlegung da. Firmen und Unternehmen können sich einiges an Steuervorteile sichern, wenn die Verlegung des Firmensitzes gut geplant ist und reibungslos durchgeführt wird. Genau hier kommen wir als Sebile AG ins Spiel. Wir unterstützen von der Idee über die Planung bis hin zur Umsetzung jeden einzelnen Schritt.
Unser Anspruch ist es, unnötige Fehler und damit möglicherweise Mehrkosten, zu vermeiden. Sie als Unternehmen profitieren von unseren Spezialisten. Damit können Sie weiterhin ihrer Arbeit nachgehen, während wir für Sie den Umzug in die Schweiz vorbereiten. Ihr Geschäft leidet somit nicht unter einen Umzug.
Was sollte bei der Wahl des Firmensitzes beachtet werden?
Der neue Firmensitz darf nicht zu abgelegen sein. Deshalb ist die Suche nach der richtigen Schweizer Region an erster Stelle, bevor die Pläne konkretisiert werden. Neue Kontakte und potentielle Partner sind bei der Auswahl des regionalen Umfeldes wichtige Faktoren. Diese gilt es nicht zu unterschätzen.
Welche Rolle spielt der richtige Zeitpunkt?
Daneben spielt der Zeitpunkt der Firmensitzverlegung eine entscheidende Rolle. Die Abwicklung des Umzuges von Deutschland in die Schweiz sollte zu jeder Zeit realistisch eingeplant werden. Dies gilt zum einen für die entstehenden Kosten für die Sitzverlegung und den Umzug und zum anderen für die benötigte Zeit. Je nach Betriebsgröße kann eine Firmensitzverlegung von Deutschland in die Schweiz mehrere Monate dauern. Anschließend muss sich die Firma noch intelligent auf dem Schweizer Markt etablieren.
Während der Umzugsphase darf das laufende Geschäft zu keiner Zeit unter der Firmensitzverlegung leiden.
Welche steuerlichen Besonderheiten gibt es zu beachten?
Die Schweiz gehört nicht zur EU. Deshalb gilt es bei einer Firmensitzverlegung alle rechtlichen und vor allem steuerlichen Besonderheiten der Schweiz zu kennen. Wir als Sebile AG sind mit deutschen Kunden aus den unterschiedlichsten Branchen vertraut. Deshalb sind wir in der Lage die wesentlichen Unterschiede der beiden Nationen schnell und vor allem verständlich aufzuzeigen. Damit können Sie sich als Unternehmen schnell auf dem Schweizer Markt etablieren bzw. zurechtfinden und Fehler bei der Firmensitzverlegung vermeiden.
Was muss ein Inhaber bei der Ansässigkeit beachten?
Ein neuer Wohnsitz oder ein neuer Unternehmensstandort in der Schweiz bedeutet nicht automatisch nur in der Schweiz steueransässig zu sein. Solange in Deutschland noch eine ständige Wohnstätte vorhanden ist, bleibt man solange in Deutschland steuerlich ansässig bis die Wohnstätte aufgegeben wird.
Die Definition für Wohnstätte ist sehr breit gefächert, weshalb es ratsam ist, ganz in die Schweiz über zu siedeln und damit alle Zelte in Deutschland abzubrechen.
Die Sebile AG
Hilft Ihnen bei der fundierten Entscheidungsfindung für die Wahl Ihres Unternehmensstandortes und steht Ihnen mit den passenden Ansprechpartnern zur Seite. Dabei besprechen wir gemeinsam die wichtigsten Voraussetzungen, die Wahl der passenden Rechtsform, notwendige Versicherungen sowie auch steuerliche Themen, die für Sie wichtig werden können.
Oft treten bei derartigen Entscheidungen unvorhergesehene Faktoren auf, die zu Verzögerungen, oder zu einem zusätzlichen Kapitalbedarf führen können. An dieser Stelle ist es hilfreich, jemanden mit der notwendigen Expertise beratend zu Seite zu haben. Dabei entwickeln wir gemeinsam eine Lösung, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt und tragfähig für die Zukunft ist.
Zufriedenheit ist unser Anspruch
„Die Beratung und das Vertriebstraining waren einzigartig. Ich kann die Sebile AG nur weiterempfehlen.“

„Ein Seminar welches uns als Management nach vorne gebracht hat. Eine herausragende Investition für die Zukunft.“
„Die Sebile AG ist ein starker Berater direkt vor Ort gewesen. Die neuen Erkenntnisse haben wir direkt umgesetzt.“

„Mit dieser Buchung haben wir eine Investition getätigt die uns sehr gut gekommen ist. Herausragende Begleitung.„

Kontakt
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Telefon (+41) (0) 41 711 06 36
Telefax (+41) (0) 41 560 85 09
E-Mail info@sebile.ch
Leidenschaft
“Immer wieder taucht in der Unternehmensgeschichte ein unbekannter Wettbewerber aus dem Nichts aus und überholt den Marktführer ”